Kostenübernahme Schlüsseldienst Fallenbruch Schloss Schlüssel abgebrochen wer zahlt ? Mieter

Kostenübernahme der Kosten vom Schlüsseldienst bei Fallenbruch / Schlüssel vom Schloß abgebrochen wer zahlt ? Mieter ?

Wir sind kein Rechtsanwalt und können und dürfen keine Rechtsberatung bieten.

Wir können nur aufgrund unserer Erfahrung unsere Meinung dazu bekunden.

Leicht passiert es, daß jemand an der Wohnung oder Haustüre den Schlüssel abbricht oder einen Riegelbruch bzw. Fallenbruch hat.

Der Vermieter muß dafür Sorge tragen, daß die Wohnung sich in einem vertragsgemäßen befindlichen Gebrauch Zustand ist.

Dazu gehören auch die Schlösser der einzelnen Hauseingangstüren.
Bricht ein Schlüssel aufgrund Materialschwäche ab, weil er aufgrund von Rost oder Verschleiß porös geworden ist, oder verkantet sich der Schlüssel im Schloss weil dieses altersbedingt verzogen ist, so muss der Vermieter für den Schlüsseldienst und die Neuinstallation einer Schließanlage aufkommen.

Anders ist es, wenn der Vermieter den Schlüssel abbricht.

 

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.