Schlüssel abgebrochen

Wußten Sie, daß wenn der Mieter den Schlüssel abbricht und die Ursache nicht eindeutig ist, der Vermieter bezahlen muß ?

Kann man hinterher nichtmehr  feststellen ob eine Materialschwäche oder unsachgemäße Anwendung Ursache des Abbrechens war, so geht dies zulasten des Vermieters, wenn dieser dem Mieter keinen unsachgemäßen Gebrauch vorwerfen kann (so zuletzt AG Halle, Urteil vom 17.03.2009, Az.: 93 C 4044/08)

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